Allgemeine Geschäftsbedingungen
für FeWo Chen – Neuhausen/Spree
Stand: 13.10.2025
FeWo Chen / Kai Chen, Jugendherbergsstr. 2, 03058 Neuhausen/Spree, 0174-9123535,
– nachstehend „FeWo-Anlage“ genannt –
Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Zimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der FeWo-Anlage.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der FeWo-Anlage und dem Gast individuell vereinbart wurden.
Zustandekommen des Vertrages
2.1 Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung),
der durch die FeWo-Anlage angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung per Email.
Die Bestätigung der Buchung erfolgt schriftlich oder per Email.
2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der FeWo-Anlage
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FeWo-Anlage.
2.4 Mitarbeitern der Unterkunft ist es gestattet die Räumlichkeiten für Reinigungsleistungen und Wäschewechsel, Befüllung von Verbrauchsmaterialien, Belüftungsmassnhamen zur Vorbeugung von Schimmelbildung sowie zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Geräte zu betreten. Diesem Betretungsrecht stimmt der Mieter zu.
Preise und Leistungen
3.1 Die FeWo-Anlage ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der FeWo-Anlage zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der FeWo-Anlage gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können von der FeWo-Anlage geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen, Änderungen der Anzahl Personen, der Leistung der FeWo-Anlage oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die FeWo-Anlage dem zustimmt.
3.5 Rechnungen der FeWo-Anlage sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die FeWo-Anlage berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der FeWo-Anlage bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die FeWo-Anlage eine Mahngebühr von 5,- EUR erheben.
3.6 Die FeWo-Anlage ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern nicht anders vereinbart ist der volle Rechnungsbetrag bis spätestens zum Check-In zu begleichen. Es erfolgt kein Check-In ohne Zahlungseingang oder Zahlungsnachweis. Die FeWo-Anlage ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der FeWo-Anlage aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der FeWo-Anlage aufrechnen oder mindern.
3.8 Verlängerungen des Aufenthaltes sind bis zum letzten Tag der vorherigen Buchung zu bezahlen. Wird keine Zahlung geleistet ist FeWo-Anlage berechtigt die Gäste am letzten Tag der Vorbuchung auszuchecken.
Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Die FeWo-Anlage räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die FeWo-Anlage Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Die Fewo-Anlage hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Verpflegung wenn Sie nicht bis 30 Tage vor Anreise storniert wurde. Stornierungen bis 31 Tage vor Anreise können kostenfrei storniert werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der FeWo-Anlage kein Schaden oder der der FeWo-Anlage entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
– Sofern die FeWo-Anlage die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der FeWoAnlage zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der FeWo-Anlage ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die FeWo-Anlage durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer/Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies der FeWo-Anlage rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der FeWo-Anlage dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die FeWo-Anlage keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Fewo- Anlage. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
4.4 Bestätigte Buchungen werden von-bis und mit einer bestimmten Anzahl an Gästen gebucht. Reduziert der Gast nach dem Check-In die Anzahl der Personen oder tritt eine frühzeitige Abreise ein, so ist der volle Betrag für den ursprünglich gebuchten Zeitraum zu zahlen.
Rücktritt der Unterkunft
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist die FeWo-Anlage ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die FeWo-Anlage gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere der FeWo-Anlage nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer/Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– die FeWo-Anlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der FeWo-Anlage in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der FeWo-Anlage zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– die FeWo-Anlage von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der FeWo-Anlage nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der FeWo- Anlage gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Die Fewo-Anlage hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.6 Im Falle von GROBEN Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen 2 Ermahnungen. Diese werden dem Gast per Email und Dokumentation mitgeteilt. Wird der Verstoß nicht eingestellt, bzw. wiederholt sich dieser erneut, ist der Vermieter berechtigt die Gäste ohne weitere Ermahnung des Grundstücks zu verweisen. In diesem Falle erfolgt keine Rückerstattung bezahlter Übernachtungskosten, bzw. hat FeWo-Anlage das Recht auf volle Erfüllung des gebuchten Zeitraumes.
An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Ferienwohnungen, es sei denn, die FeWo-Anlage hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Ferienwohnungen schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die FeWo-Anlage das Recht, gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der FeWo-Anlage steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Ferienwohnungen der FeWo-Anlage spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die FeWo-Anlage über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/der Ferienwohnungen bis 16:00 Uhr 50% des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der FeWo-Anlage nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.5 Zimmer/Ferienwohnungen sind am Abreisetag besenrein zu übergeben. Küchen sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Geschirr und Elektrogeräte sind
pfleglich zu behandeln. Erfolgt keine Übergabe in besenreinem Zustand ist die FeWo-Anlage
berechtigt den Reinigungsaufwand nachträglich in Rechnung zu stellen. Hierfür werden 195,- € berechnet.
Haftung
7.1 Die FeWo-Anlage haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die FeWo-Anlage ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der FeWo-Anlage, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden von der FeWo-Anlage mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Die FeWo-Anlage übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die FeWo-Anlage ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verhalten auf dem Grundstück
8.1 Lautstärke ist auf dem Grundstück auf ein normales Niveau zu regulieren. Laute Musik im Innen- sowie Außenbereich sind nicht gestattet.
8.2 Partys mit übermäßigem Alkoholkonsum sind zu unterlassen.
8.3 Grillen im Außenbereich ist nur unter Verwendung von Holzkohle gestattet.
8.4 Müll ist nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuteilen und getrennt in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.Bei Nichtbeachtung wird pro angefangener Stunde ein Betrag in Höhe von 35,- € zzgl. MwSt. berechnet.
8.5 Das rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Wird in den Wohnungen geraucht erheben wir eine Strafe von 200,- € je Vorfall.
8.6 Möbel dürfen nicht umgestellt werden. Die Wohnungen sind so zu belassen wie Sie übernommen wurden.
8.7 Auf dem Grundstück dürfen Fahrzeuge weder gereinigt, noch repariert werden.
8.8 Elektrische Fremdgeräte dürfen nicht in der Unterkunft betrieben werden (zb. Heizlüfter, Klimaanlagen oder ähnliches über 800 Watt Verbrauch). Werden entsprechende Geräte vorgefunden erhebt FeWo Chen eine Gebühr von 200,- Euro je Gerät.
8.9 Das trocknen der Wäsche ist ausschließlich auf den dafür bereitgestellten Wäscheständern erlaubt und im Aussenbereich aufzustellen. Die Trocknung von Wäsche auf Heizkörpern oder Mobiliar ist strikt untersagt. Bei Trocknung von Wäsche ist auf die Belüftung der Wohnung zu achten um Schimmelbildung vorzubeugen !!!
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

